Deutschland hat heute nach jahrelangem Streit mit dem BKA-Gesetzesentwurf zahlreiche neue Befugnisse für das deutsche Bundeskriminalamt BKA beschlossen.
Das neue Gesetz sieht vor, daß zur Terrorabwehr künftig Computer und Wohnungen Verdächtiger ausgespäht werden können. Die Wohnraumüberwachung kann sich dabei auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines “Gefährders” beziehen. Der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras kann gegen Wohnungen Dritter verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist dabei, dass sich Verdächtige in der entsprechenden Wohnung aufhalten und die gewählten Maßnahmen allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden.
Der Entwurf wurde mehrmals insbesondere von Datenschützern heftig kritisiert, da dieser zu weit ginge. Eine ausgewogene Balance zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und dem Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte sollte gegeben sein, was aber derzeit nicht der Fall ist.
Quelle: heise.de