Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger von derzeit 50 auf 95 Jahre verlängert werden. Der Vorschlag geht auf den Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zurück, der mit dieser Maßnahme das Einkommen der Künstler in Zukunft sichern will.
Nach seiner Ansicht könnte eine lange 95jährige Schutzdauer verhindern, dass Künstler, die im Alter von 20 Jahren Musik aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall zu beklagen haben. Bei den betroffenen Rechten handelt es sich um die Leistungsschutzrechte, nicht aber um die Urheberrechte, die einen Schutz von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers bieten. Leistungsschutzrechte gelten dagegen bereits ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes.
Quelle: Heise.de