US-Bundesstaat Ohio klagt Hersteller von Wahlmaschinen

August 24th, 2008 von admin

Anfang August hat der US-Bundesstaat Ohio eine Klage gegen den Wahlsystemhersteller Premier Election Solutions eingereicht. Dem Hersteller von Touch-Screen-Wahlmaschinen als auch von optischen Lesegeräten wird vorgeworfen, daß diese nachweislich Stimmen bei der Auszählung unterschlagen haben.

Grund dafür ist ein Software-Fehler beim Auslesen der Daten, den der Hersteller mittlerweile bestätigte. Das Problem besteht bereits seit zehn Jahren im System, gab ein Sprecher von Premier Election Systems zu.

Quelle: Washington Post

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Markenstreit um StudiVZ

August 22nd, 2008 von admin

Im Rechtsstreit zwischen dem Studentenportal StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen ersten Etappensieg errungen. StudiVZ erwirkte am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, wonach es dem Anlegerportal zunächst untersagt wird, die Marke “BörseVZ” im geschäftlichen Verkehr weiterhin zu nutzen. BörseVZ ist zwischenzeitlich auf den Domainnamen B-VZ umgezogen.

Quelle: heise.de

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US-Bundesberufungsgericht entscheidet für den Schutz von GPL, CC & Co

August 13th, 2008 von admin

Das Bundesberufungsgericht in Washington hat heute eine grundsätzliche Entscheidung zum Schutz von CC-Lizenzen getroffen. Im Anlassfall Jacobsen vs. Katzer stellte der Programmierer Robert Jacobsen seine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic License 1.0 kostenlos ins Netz. Diese Artistic License verpflichtet Programmierer, die den unter ihr veröffentlichten Code weiter verwenden möchten, dazu, ihr Programm zu den gleichen Bedingungen weiter zu verbreiten. Matthew Katzer and Kamind Associates, die ebenfalls Software für Modelleisenbahnen entwickeln, hatte Jacobsens Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des Autors weiterverkauft.

Nach den Bestimmungen der Artistic License ist dies aber verboten, daher klagte Jacobsen Katzer/Kamind 2006 wegen einer Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten. Nach einer ablehnenden Entscheidung des kalifornischen Erstgerichts entschied das Bundesberufungsgericht im Sinne von Jacobsen und bestätigte die Urheberrechtsverletzung. Ausdrücklich wurden in der Entscheidung die GNU General Public Licence und die Creative Commons als gleichartige Lizenzen anerkannt, die nun ebenfalls den gleichen Schutz des Rechts genießen dürften.

Entscheidung des US-Bundesberufungsgerichts

Quelle: Futurezone

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