Der United States Court of Appeals (for the eighth circuit) hat in seiner Entscheidung No. 07-2276, Lamilem Badasa vs. Michael B. Mukasey, Attorney General of the United States, festgehalten, daß Einträge in Wikipedia vom amerikanischen Heimatschutzministerium nicht als Entscheidungsgrundlage für einen Asylantrag herangezogen werden können. Hintergrund für diese Entscheidung war die Ablehnung eines Asylantrags, den die Äthioperin Lamilem Badasa in den USA gestellt hatte.
Nachdem der zuständige Immigration Judge den Antrag ursprünglich abgelehnt hatte, weil sich die Frau mit einem gefälschten Pass illegal in die USA einreiste, legte die Antragstellerin Widerspruch ein.
Als glaubhaften Identitätsnachweis legte die Frau ein Papier namens “Laissez-Passer” vor, ein Dokument, das von der äthiopischen Regierung ausgestellt wurde.
Der Fall wurde danach an den Immigration Judge zurückverwiesen, wo Vertreter des Heimatschutzministeriums gegen den Antrag argumentierten, da der Wikipedia-Eintrag zu dem “Laissez-Passer”-Dokument bestätige, dass das Papier kein ordentlicher Identitäts- und Nationalitätsausweis sei. Es gewähre lediglich “die Erlaubnis für einen Fremden, von einem Land abzureisen oder dorthin zu reisen”.
Im Verfahren bestätigte die Aufsichtsbehörde BIA das Urteil, allerdings mit der Einschränkung, dass das BIA “die Verwendung von Wikipedia bei wesentlichen Entscheidungen über Einwanderungsfragen weder stillschweigend duldet, noch dazu ermutigt”.
Die Unzuverlässigkeit von Wikipedia als gültige Referenz vor Gericht, die im Verfahren ja selbst eingeräumt wurde, wurde auch durch eine Reihe von Aussagen in Wikipedia bestätigt.
Das Bundesgericht kam daher zum Schluß, daß das Urteil fehlerhaft ist, da dieses nicht ohne diese Referenz auf Wikipedia angenommen wurde.
Quelle:
http://blog.wired.com/27bstroke6/files/badasa.pdf
http://www.heise.de/newsticker/USA-Wikipedia-ist-keine-Grundlage-fuer-richterliche-Entscheidungen–/meldung/115648