Deutschland: Strengere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung

September 21st, 2008 von admin

Der Gesetzesentwurf, der vor kurzem von der deutschen Bundesregierung gegen Telefon-Spam vorgelegt wurde, geht dem Bundesrat in Deutschland nicht weit genug. Unter anderem sollen die Geldbußen deutlich verschärft werden – so sollen diese bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 auf 250.000 Euro erhöht werden, um damit Unternehmen von Verstößen gegen die bestehenden Verbote abzuschrecken.

Auch die vorgeschriebene Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe soll nach Ansicht der Länder in ZUkunft in Textform erfolgen, wodurch es insbesondere im Hinblick auf die Beweislage zu erheblichen Erleichterungen kommen soll.

Um eine effektive Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung zu ermöglichen, sieht der Entwurf auch Maßnahmen gegen rufnummernbezogene unlautere E-Mail-Werbung vor.

Quellen:

http://www.bmj.bund.de/cold-calling

http://www.heise.de/newsticker/Bundeslaender-wuenschen-haerteres-Vorgehen-gegen-unerwuenschte-Telefonwerbung–/meldung/116256

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Deutschland: Rechtsanspruch auf Internetzugang für Betriebsrat

September 17th, 2008 von admin

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Bandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung beschlossen, daß ein Arbeitgeber in Deutschland einem Betriebsrat nach § 40 Abs 2 BetrVG zur Erfüllung seiner betriebsrätlichen Pflichten einen Internetzugang zur Verfügung stellen muss. Dies allerdings unter der Bedingung, daß dieser Zugang nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 9.7.2008, 17 TaBV 607/08

Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE080017455&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

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USA: Wikipedia stellt keine Grundlage für richterliche Entscheidungen dar

September 11th, 2008 von admin

Der United States Court of Appeals (for the eighth circuit) hat in seiner Entscheidung No. 07-2276, Lamilem Badasa vs. Michael B. Mukasey, Attorney General of the United States, festgehalten, daß Einträge in Wikipedia vom amerikanischen Heimatschutzministerium nicht als Entscheidungsgrundlage für einen Asylantrag herangezogen werden können. Hintergrund für diese Entscheidung war die Ablehnung eines Asylantrags, den die Äthioperin Lamilem Badasa in den USA gestellt hatte.
Nachdem der zuständige Immigration Judge den Antrag ursprünglich abgelehnt hatte, weil sich die Frau mit einem gefälschten Pass illegal in die USA einreiste, legte die Antragstellerin Widerspruch ein.
Als glaubhaften Identitätsnachweis legte die Frau ein Papier namens “Laissez-Passer” vor, ein Dokument, das von der äthiopischen Regierung ausgestellt wurde.

Der Fall wurde danach an den Immigration Judge zurückverwiesen, wo Vertreter des Heimatschutzministeriums gegen den Antrag argumentierten, da der Wikipedia-Eintrag zu dem “Laissez-Passer”-Dokument bestätige, dass das Papier kein ordentlicher Identitäts- und Nationalitätsausweis sei. Es gewähre lediglich “die Erlaubnis für einen Fremden, von einem Land abzureisen oder dorthin zu reisen”.

Im Verfahren bestätigte die Aufsichtsbehörde BIA das Urteil, allerdings mit der Einschränkung, dass das BIA “die Verwendung von Wikipedia bei wesentlichen Entscheidungen über Einwanderungsfragen weder stillschweigend duldet, noch dazu ermutigt”.

Die Unzuverlässigkeit von Wikipedia als gültige Referenz vor Gericht, die im Verfahren ja selbst eingeräumt wurde, wurde auch durch eine Reihe von Aussagen in Wikipedia bestätigt.

Das Bundesgericht kam daher zum Schluß, daß das Urteil fehlerhaft ist, da dieses nicht ohne diese Referenz auf Wikipedia angenommen wurde.

Quelle:
http://blog.wired.com/27bstroke6/files/badasa.pdf

http://www.heise.de/newsticker/USA-Wikipedia-ist-keine-Grundlage-fuer-richterliche-Entscheidungen–/meldung/115648

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