Deutschland: Rechtsanspruch auf Internetzugang für Betriebsrat

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Bandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung beschlossen, daß ein Arbeitgeber in Deutschland einem Betriebsrat nach § 40 Abs 2 BetrVG zur Erfüllung seiner betriebsrätlichen Pflichten einen Internetzugang zur Verfügung stellen muss. Dies allerdings unter der Bedingung, daß dieser Zugang nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 9.7.2008, 17 TaBV 607/08

Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE080017455&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

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