Neues Urteil des EuGH zum Datenbankschutz

Oktober 13th, 2008 von admin

Der Europäische Gerichtshof hat sich mit einem Urteil Rs C‑304/07 erstmals mit der Tragweite der umstrittenen EU-Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Datenbanken auseinandergesetzt. In diesem Urteil, das sich mit einer im Internet veröffentlichten Liste der 1000 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900 beschäftigte, erkannte er das eigenständige Schutzrecht an und legte diese dabei sehr weitreichend aus. Demnach kann das Kriterium der verbotenen Übernahme von Elementen aus einer Datenbank schon dann erfüllt sein, wenn hierfür nicht einmal ein technischer Kopiervorgang erfolgte.  Schon die Bildschirmabfrage und eine damit verknüpfte Entnahme einzelner Teile aus einer Datenbank kann nach Ansicht des EuGH vom Hersteller einer derartigen Informationssammlung letztlich untersagt werden.

Entscheidend sei hierbei, ob es sich bei dem Teil um einen “wesentlicher Teil” des Inhalts der geschützten Datenbank handelt und dieser übertragen werde.

Quelle: Curia, heise.de

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