Nach einem aktuellen Urteil des EuGH (C-298/07) müssen Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, nicht zwingend eine eigene Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angegeben.
Nach Ansicht des EuGHs reicht es dagegen aus, wenn Kunden über eine E-Mail-Adresse hinaus auf ein elektronisches Kontaktformular auf der Website zugreifen können. Telefonnummern müssen nur dann genannt werden, wenn der Kunde um diese (z.B. per Post) ausdrücklich zwecks Kontaktaufnahme ersucht.
In welchem Verhältnis diese Entscheidung zu den Impressumsanforderungen des österreichischen ECGs steht, wird wohl noch zu klären sein.
Quelle: www.curia.eu