Google: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Google-Bildsuche entschieden. Nach Ansicht des BGHs stellt die Verwendung von Thumbnails in der Bildsuche keine Urheberrechtsverletzung dar. (BGH, Urteil v. 29.04.2010, I ZR 69/08).

Die Suchmaschine verfügt über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von bestimmten Suchbegriffen nach Bildern und Abbildungen suchen kann, die Internetuser im Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchwort ins Web gestellt haben. Zur Verkürzung des Suchvorgangs durchsucht Google das Web regelmäßig nach Abbildungen und speichert diese als Vorschaubilder auf ihren Servern ab, so dass bereits kurze Zeit nach Eingabe eines Suchbegriffs entsprechende Trefferlisten mit Vorschaubildern angezeigt werden können.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51777&pos=1&anz=94