Sicherheitsbehörden nutzen Social Networks

Nach einem Bericht der Washington Post untersuchen die Sicherheitsbehörden in den USA laufend Einträge von Schülern und Studenten in Social Networks wie Facebook und MySpace im Hinblick auf etwaige Hinweise auf geplante Gewalttaten und Verbrechen. Auch private Websites von bestimmten Gruppen und Gangs sollen laufend als Informationsquelle für die Fahndung verwendet werden. Als Beispiel für die durch die Online-Ermittlungen erzielten Erfolge wird die Festnahme eines jugendlichen Räubers aufgrund eines Bildes in seinem MySpace-Profil erwähnt, ferner sind Festnahmen von einigen Teenagern durchgeführt worden, die Mitglieder für ihre Gang an einer Schule rekrutieren wollten und Symbole der Gang auf einer Social-Network-Site präsentierten.
Auch Gewalttaten sollen dank der Online-Ermittlungen verhindert worden sein, so die Washington Post.

Quelle: Washington Post – http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2009/04/05/AR2009040501880_pf.html

Verlag fordert Verschärfung des Urheberrechts im Hinblick auf das Caching

Im Rahmen einer Diskussion über “Die digitale Revolution – Chance oder Bedrohung für die Kreativwirtschaft?” in Berlin forderte Christoph Keese vom Axel Springer Verlag, daß das bestehende Urheberrechtsgesetz (konkret § 44a)) verschärft werden muß.

Problematisch wäre aus Sicht Keeses, daß “vorübergehende Vervielfältigungshandlungen” bei der Datenübertragung im Netz erlaubt sind und somit auch kurze Zwischenspeicherungen geschützter Werke bei Zugangsprovidern oder im Browsercache möglich und zulässig wären. Hier sei anzusetzen, da dies gerade für journalistische Angebote im Internet ein Problem darstelle. Gerade Proxy-Server sind als “Vervielfältigungsmaschinen” ein Problem für Verlage. Keese beklagte, dass mit der auch in der EU-Copyright-Richtlinie festgeschriebenen Ausnahme für Provider das Urheberrecht somit “komplett vom Tisch runtergeschoben” worden wäre und ein Vorgehen gegen Proxy-Betreiber so nicht möglich wäre.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Axel-Springer-Verlag-fordert-Verschaerfung-des-Urheberrechts–/meldung/126970

EuGH: Textwerbung und Adwords

Nach heute erfolgten Vorlage des deutschen Bundesgerichtshofs wird sich der EuGH mit der Frage beschäftigen, ob einem möglichen Missbrauch von Markennamen bei der Internet-Werbung ein Riegel vorgeschoben werden muss.

Im Grundsatzverfahren geht es dabei um die Frage, ob ein Unternehmen Markennamen der Konkurrenz als auch als Keyword einsetzen darf. Diese Keywords in der Textwerbung, beispielsweise in Google AdWords sind mit Werbeanzeigen verlinkt, so dass die Werbung gemeinsam mit der Trefferliste erscheint, sobald das Keyword gesucht wird. Strittig dabei ist auch die Frage, ob diese Form der Werbung eine markenmäßige Benutzung darstellt.

Auch der OGH hat in einem ähnlichen Fall den EuGH angerufen. 2007 hat der OGH den Kauf markenrechtlich geschützter fremder Begriffe als Keywords in der Suchmaschinen-Textwerbung grundsätzlich untersagt.

Das OGH-Urteil bezog sich aber darauf, dass gekaufte Keyword-Einblendungen, die vor der Website des Markeninhabers angezeigt werden (z.B. Werbelinks oberhalb der Trefferliste), nicht zulässig wären.

Offen blieb aber die Frage, wie die Einblendung von Werbung rechts neben der Trefferliste juristisch zu bewerten ist. Fraglich ist beispielsweise, ob auch dort das Verbot der Nutzung geschützter fremder Begriffe gilt oder ob eine Platzierung dort gestattet ist, da die Anzeige der Website des Markeninhabers damit nicht vorgereiht wird.

Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1501886/

Der OGH hatte in diesem Fall im September 2008 beim EuGH um eine Vorabentscheidung angefragt.