Einigung zu Google Booksearch

Google hat nach zwei Jahre dauernden Verhandlungen mit der US-amerikanischen Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) eine Einigung über die Google-Booksearch erzielt, über die man urheberrechtlich geschützte Bücher und Texte aus den Sammlungen von US-Bibliotheken durchsuchen kann. Die Autoren waren im September 2005 mit einer Sammelklage wegen mutmaßlicher Copyright-Verletzungen gegen die Booksearch von Google vorgegangen, der Verlegerverband folgte im Monat danach.

Quelle: heise.de

Google’s Knol

Google hat heute seine neue Wissens-Website “Knol” (kurz für knowledge) freigeschaltet. Das Projekt, das als Konkurrent von wikipedia erstmals im Dezember 2007 vorgestellt wurde, setzt auf individuelle Autoren, die die von ihnen erstellten Artikel mit ihrem Namen signieren.

Um Autor auf “knol” zu werden, ist ein Google Account Voraussetzung. Kommentare der Nutzer und Feedback können von den Autoren in Ihre Beiträge eingearbeitet, aber auch abgelehnt werden. Auch mehrere Autoren können zusammen einen Artikel verfassen bzw. einen Artikel gemeinsam verwalten. Nutzer des Systems können in knol Punkte für die Qualität des Artikels verteilen.

Dem Autor steht es auch frei, auf seinem Artikel Google-Textanzeigen zu schalten. Google bietet dem Autor in diesem Fall einen Anteil aus den dadurch erzielten Einnahmen.

Facebook verklagt StudiVZ

Das Social Network Facebook hat bei einem US-Bezirksgericht in San Jose im Silicon Valley Klage gegen das deutsche Social Network StudiVZ eingebracht. StudiVZ soll neben dem Ersatz von Schadenersatz untersagt werden, “look, feel, features and services” von Facebook.com zu kopieren. Facebook wirft StudiVZ vor, das System kopiert zu haben und damit geistiges Eigentum von Facebook verletzt zu haben. Facebook wirft dem sozialen Netzwerk, das dem Verlag Holtzbrinck gehört, unter anderem auch vor, ohne Erlaubnis auf Facebooks Systeme und Computernetzwerke zugegriffen zu haben, um sich damit unrechtmäßig Daten zu verschaffen.
StudiVZ hat in einer ersten Stellungnahme die Vorwürfe zurückgewiesen.

Quelle: Financial Times Deutschland