Deutschland: Neues BKA-Gesetz beschlossen

Der deutsche Bundestag hat gestern das lange umstrittene Gesetz verabschiedet, das dem deutschen Bundeskriminalamt (BKA) neue umfangreiche Überwachungsbefugnisse einräumt. So sieht das Gesetz, das die Terrorbekämpfung vereinfachen soll, unter anderem vor, daß auch Ärzte, Journalisten und Anwälte abgehört werden können, weiters sind Computerdurchsuchung übers Internet, die akustische und optische Wohnraumüberwachung und die Telekommunikationsüberwachung möglich.

Update: 28.11.2008: Die Kammer der Bundesländer hat mittlerweile das umstrittene BKA-Gesetz mehrheitlich abgelehnt. Bereits vorab hatten sich bereits einige Länder gegen das Gesetz, mit dem dem Bundeskriminalamt erweiterte Ermittlungsbefugnisse gegeben werden sollten. Die geplanten Regelungen zur Online-Durchsuchung und die Ermächtigung des BKA für Ermittlungen zur Gefahrenabwehr auf Bundesebene sind somit vorerst einmal vom Tisch.

Einigung zu Google Booksearch

Google hat nach zwei Jahre dauernden Verhandlungen mit der US-amerikanischen Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) eine Einigung über die Google-Booksearch erzielt, über die man urheberrechtlich geschützte Bücher und Texte aus den Sammlungen von US-Bibliotheken durchsuchen kann. Die Autoren waren im September 2005 mit einer Sammelklage wegen mutmaßlicher Copyright-Verletzungen gegen die Booksearch von Google vorgegangen, der Verlegerverband folgte im Monat danach.

Quelle: heise.de

EUGH: Internetfirmen müssen Telefonnummer nicht angeben

Nach einem aktuellen Urteil des EuGH (C-298/07) müssen Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, nicht zwingend eine eigene Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angegeben.

Nach Ansicht des EuGHs reicht es dagegen aus, wenn Kunden über eine E-Mail-Adresse hinaus auf ein elektronisches Kontaktformular auf der Website zugreifen können. Telefonnummern müssen nur dann genannt werden, wenn der Kunde um diese (z.B. per Post) ausdrücklich zwecks Kontaktaufnahme ersucht.

In welchem Verhältnis diese Entscheidung zu den Impressumsanforderungen des österreichischen ECGs steht, wird wohl noch zu klären sein.

Quelle: www.curia.eu